FAQs - häufig gestellte Fragen
1) Warum macht es Sinn, Teil einer Energiegemeinschaft zu sein?
Aufgrund der aktuellen Lage ist der Strombezugspreis relativ hoch. Der Einspeisepreis ist jedoch aufgrund rechtlicher Änderungen vergleichsweise
niedrig. Aufgrund dieses Unterschiedes ist es möglich mit einer BEG eine Win/Win
Situation für Einspeiser:innen und Abnehmer:innen herzustellen.
2) Warum gründen wir deshalb einen Verein?
Nur mit einer Rechtspersönlichkeit (Verein) ist es möglich, den überschüssigen Strom an weitere Vereinsmitglieder zu verkaufen.
3) Wie oft erfolgt die Abrechnung und wie entwickelt sich der Preis?
Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich, damit wir alle einen Überblick über den Stromverbrauch innerhalb der BEG haben, immer im Folgemonat des abzurechnenden Quartals um den 15. herum.
Wenn sich die Preise am Markt ändern, wollen auch wir den Preis anpassen.
Das Ziel von GuSt ist es, stets günstigeren Strom als herkömmliche Stromlieferanten (Bsp. Energie AG) anbieten zu können.
4) Muss ich dazu meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Der Eintritt bei einer Energiegemeinschaft ist unabhängig vom Stromanbieter. Es muss
auch keine Meldung an den Stromanbieter erfolgen. Der Stromanbieter kann auch jederzeit gewechselt werden. Bei einigen Stromanbietern erfolgt nach dem Eintritt in die BEG eine Zwischenabrechnung. Dies
ist jedoch nur ein formeller Akt und hat keinen Einfluss auf den bestehenden Vertrag.
5) Wie erfolgt die Verrechnung der Netzgebühren?
Diese erfolgt nach wie vor über die Stromrechnung des aktuellen Stromanbieters. Die Netzgebühr für den Strom der aus der BEG bezogen wird, wird dort extra aufgelistet. Zusätzliche
Netzgebühren fallen nicht an.
6) Welche Kündigungsfristen gelten?
Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Stichtag ist der Monatsletzte. Die Kündigung kann
formlos, muss aber schriftlich an [email protected] erfolgen.